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SIRONA kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die SIRONA nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen. Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von SIRONA abgesagt werden muss. SIRONA kann den Vertrag in den besonderen Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen.